Unterweisung Führungskräfte
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Wir führen die Unterweisung
"vor Ort" auf der Baustelle oder an einem Ort Ihrer Wahl durch. Die zu behandelnden
Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.
Allgemeine Themen bzw. Unterweisungsinhalte sind z.B.:
- Rechte und Pflichten der Führungskräfte (4 sprachige Unterweisung möglich)
- Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
- Verkehrssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Verhalten bei Unfällen
- vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
- Alkohol am Arbeitsplatz
- Ordnung und Sauberkeit
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z.B. durch Über- und Unterforderung, psychische Belastungen, Organisation der Arbeitsabläufe
Betriebsspezifische Themen können z.B. sein:
Umgang mit Gefahrstoffen, Umgang mit Maschinen, Transportarbeiten,
elektrische Betriebsmittel, Lärm, Schweißen und Schneiden, anschlagen
von Lasten, hochgelegene Arbeitsplätze, Hautschutz, Hautpflege,
Hautreinigung