Pflichten des Bauherren

Nach einer Untersuchung der EG sind 2/3 aller Unfällle auf Baustellen auf schlechte Planung, schlechte Organisation der Baustelle und unkoordinierte Subunternehmer gekennzeichnet.
Die Europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EC wurde in Ungarn zum 1.5.2004 in bindendes Recht umgesetzt (4/2002. (II.20.) SzCsM-EüM), das neue Verpflichtungen des Bauherren definiert.

Der Bauherr ist jetzt verpflichtet bei allen Planungs- und Bauaktivitäten Unfallverhütung mit einzubeziehen. Er

  • beauftragt den Planer Unfallvorbeugung mit in die Planung einzubeziehen
  • benachrichtigt die Arbeitsschutzbehörden
  • beauftragt einen erfahrenen Arbeitsschutzexperten als Planungskoordinator zur Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie für die Unterlage zur Benutzung nach Fertigstellung des Gebäudes
  • ist verantwortlich, dass die Subunternehmer die Vorgaben des Sicherheits - und Gesundheitsschutzplanes einhalten
  • beauftragt einen erfahrenen Arbeitsschutzexperten als SiGeKo in der Bauphase zur Überwachung der Bauaktivitäten der Subunternehmer und zur Verhinderung / Einstellung unsicherer Arbeiten

Die Eurosafety Hungary GmbH bietet Ihnen einen Vollservice an, um Ihren Verpflichtungen als Bauherr nachzukommen.