Pflichten des Bauherren
Nach
einer Untersuchung der EG sind 2/3 aller Unfällle auf Baustellen auf
schlechte Planung, schlechte Organisation der Baustelle und
unkoordinierte Subunternehmer gekennzeichnet.
Die Europäische
Baustellenrichtlinie 92/57/EC wurde in Ungarn zum 1.5.2004 in bindendes
Recht umgesetzt (4/2002. (II.20.) SzCsM-EüM), das neue Verpflichtungen
des Bauherren definiert.
Der Bauherr ist jetzt verpflichtet bei allen Planungs- und Bauaktivitäten Unfallverhütung mit einzubeziehen. Er
- beauftragt den Planer Unfallvorbeugung mit in die Planung einzubeziehen
- benachrichtigt die Arbeitsschutzbehörden
- beauftragt einen erfahrenen Arbeitsschutzexperten als Planungskoordinator zur Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie für die Unterlage zur Benutzung nach Fertigstellung des Gebäudes
- ist verantwortlich, dass die Subunternehmer die Vorgaben des Sicherheits - und Gesundheitsschutzplanes einhalten
- beauftragt einen erfahrenen Arbeitsschutzexperten als SiGeKo in der Bauphase zur Überwachung der Bauaktivitäten der Subunternehmer und zur Verhinderung / Einstellung unsicherer Arbeiten
Die Eurosafety Hungary GmbH bietet Ihnen einen Vollservice an, um Ihren Verpflichtungen als Bauherr nachzukommen.